News Hochschulgesetz

Gesetzliche Anforderungen an ein Campus Management System

Hochschulen stehen tagtäglich vor unzähligen Herausforderungen. Eine davon ist die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen im Rahmen der Hochschulverwaltung und Leistungserbringung. Mit unserem Campus Management System academyFIVE stellen Sie sicher, dass diese in Ihrer täglichen Arbeit und im Austausch mit Bewerbenden, Studierenden und Dozierenden korrekt angewendet wird.

 

Die Gesetzeslage

Im Hochschulbereich Deutschlands kommen neben dem Hochschulrahmengesetz unterschiedliche Landeshochschulgesetze zur Anwendung. Letztere enthalten unter anderem Regelungen zur Personalstruktur sowie zur Ordnung von Forschung, Lehre und Studium einschließlich Hochschulzulassung und Studienabschlüssen. Pro Bundesland gibt es ein Hochschulgesetz für alle staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen. Der Vorteil in der Nutzung von academyFIVE: Durch unterschiedliche Einstellungen und Funktionen lassen sich alle gesetzlichen Anforderungen in den unterschiedlichen Verwaltungsprozessen abdecken.

 

Das Berliner Hochschulgesetz als Beispiel

So wie beispielsweise jene des Berliner Hochschulgesetzes. Als im vergangenen Jahr Anpassungen vorgenommen wurden, die seit November 2023 ausnahmslos eingehalten werden müssen, haben wir uns den Umstellungen angeglichen und Konfigurationen sowie Features zur Erfüllung der gesetzlichen Kriterien in folgenden Bereichen entwickelt:

 

Bewerbung & Zulassung

  • Onlinebewerbung: individuelle Anpassungen von Datenfeldern für Pflicht- und Zusatzangaben sowie die Abbildung ergänzender oder abweichender Auswahl- bzw. Zulassungsvoraussetzungen für unterschiedliche Studienformen
  • Aufnahmeverfahren: Abbildung von Zugangsprüfungen als Nachweis der Studierfähigkeit für beruflich qualifizierte Bewerbende sowie Auswahl von Bewerbenden bei Ranggleichheit durch automatische Erzeugung von eindeutig zuordenbaren Losnummern
  • Zulassungsverfahren: Erstellung und Zustellung eines Ablehnungs- oder Zulassungsbescheids per Mail oder Upload ins Bewerbendenportal als Berechtigung zur Immatrikulation (mit Verifikationscode oder digitaler Signatur sowie eigenen Dokumententemplates in englischer Sprache für Bewerbende aus dem Ausland)

 

Immatrikulation

  • Kriterienkatalog: Automatisierung der Immatrikulation bzw. Statusänderung nach festgesetzten Kriterien wie z.B. Eingang fälliger Gebühren oder Versäumnis der Aufnahmefrist
  • Krankenkassenversicherung: Erfassung von Krankenkassendaten zur automatisierten Abfrage und Statusänderung im Rahmen des Studentischen Meldeverfahrens (SMV)
  • Bescheide: Ausstellung auf Basis von Dokumententemplates wahlweise zum Download im geschützten Online-Portal und Zustellung per E-Mail inklusive Nutzung von Aufgaben und Auflagen zur Nachverfolgung

 

Studienangebote

  • Gleichstellung bei Lehrveranstaltungen und Praktika: durch Planungshilfen wie Kennzeichnung und Verschlagwortung von Benutzergruppen und Einzelprofilen, Verwendung von Planungsgruppen, Veranstaltungstypen, etc.
  • Teilzeitstudium: Abbildung als Studienform innerhalb eines Studiengangs oder Variante im Studienmodell inkl. Beantragung des Wechsels mittels Online-Formular und anschließender Antragsbearbeitung
  • Kursbelegung nach definierten Kriterien: über Einschreibefristen zur An- und Abmeldung mit Stornierungs- und Überbuchungsfunktion sowie Losverfahren und Priorisierungsmöglichkeit durch die Studierenden
  • Kombination und Wahl von Prüfungsterminen

 

Exmatrikulation

  • Beantragung durch Studierende mittels individuell gestaltbaren Online-Formularen
  • Automatisierte Prozesssteuerung durch Statuswerte
  • Nachverfolgung in der Verwaltung mit Checklisten und Aufgabenzuordnung

 

Wenn auch Sie eine Campus Management Software wollen, die alle Ihre gesetzlichen Kriterien einfach auf Knopfdruck durch individuelle Anpassung der Konfiguration und Prozesse erfüllt, vereinbaren Sie einen kostenfreien Infotermin – via Kontaktformular, per Mail oder telefonisch unter +49 (0)89 18931200.