Öffentliche Hochschulen
Staatliche Hochschulen sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ausschreibungspflichtig. Liegt der voraussichtliche Auftragswert über dem geltenden EU-Schwellenwert, ist in der Regel eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Unterhalb dieser Schwelle gelten die jeweiligen Landesregelungen und die Unterschwellenvergabeordnung.


